Ab Mittwoch, 01. März 2023 entfällt bei dem Besuch unserer Einrichtung
die Verpflichtung, einen aktuell negativen Schnelltest vorzulegen.
Weiterhin aber gilt: Bei Betreten der Einrichtung ist das Tragen einer
FFP2-Maske verpflichtend.
Ab Mittwoch, 01. März 2023 entfällt bei dem Besuch unserer Einrichtung
die Verpflichtung, einen aktuell negativen Schnelltest vorzulegen.
Weiterhin aber gilt: Bei Betreten der Einrichtung ist das Tragen einer
FFP2-Maske verpflichtend.
AWO Seniorenzentrum
Marta-Schanzenbach-Haus
Wichernstraße 1d
77656 Offenburg